Schulbetrieb unter Pandemiestufe 3

Da die landesweite 7-Tage-lnzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner erreicht ist (16.10.2020), hat die Landesregierung die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Das hat auf der Grundlage der aktualisierten Corona-Verordnung Schule der Landesregierung u.a. folgende Maßnahmen zur Folge:

  • Pflicht zum Tragen einer Maske auch im Unterricht (außer im Sportunterricht).
  • Im Sportunterricht sind alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.
  • Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist ausgesetzt.